Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

1.
Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bestellung von Werbeanzeigen jeder Art zur Veröffentlichung in Zeitungen, Zeitschriften, Fachbüchern und Sonderveröffentlichungen des NWB Verlages GmbH & Co. KG, Eschstr. 22, 44629 Herne. Die Besteller von Anzeigen werden nachstehend Kunde genannt, Vertragspartner der Kunden ist der NWB Verlag.
2.
Vertragsschluss

„Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder Beilagen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten, nachstehend Kunde genannt, in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Die Bestellung einer Anzeige durch den Kunden ist schriftlich per Post, Telefax oder online möglich. Eine Bestellung gilt als Vertragsangebot. Der Vertrag kommt durch Annahme des Anzeigenauftrages in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung des NWB Verlages oder durch Vertragserfüllung zustande.
3.
Rabattabschluss

Bei Vereinbarung eines Vertrags über mehrere Anzeigen mit Gewährung eines Preisrabatts (Rabattabschluss) werden je nach Umfang des Vertrags Rabatte gemäß der gültigen Anzeigenpreisliste gewährt. Rabattabschlüsse beginnen mit dem 1. des Monats, in welchem die erste Anzeige veröffentlicht wird und enden nach 1 Jahr. Eine Erweiterung der Abnahmemenge innerhalb des Abschlussjahres ist unter Berücksichtigung der gültigen Rabattstaffel möglich. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Kunde, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen der vereinbarten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
4.
Beilagen-/Einhefteraufträge – Vorbehalt der Auftragsannahme

Aufträge für Fremdbeilagen oder Fremdbeihefter, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen spätestens 14 Tage vor dem geplanten Erscheinungstermin beim Verlag eingehen, damit der Verlag prüfen kann, ob eine Veröffentlichung zum geplanten Termin möglich ist. Der Verlag behält sich vor, den Auftrag abzulehnen, wenn er nicht in der vom Kunden gewünschten Weise zu realisieren ist.
5.
Gestaltungsvorgaben/Ablehnung einzelner Anzeigen
5.1 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
5.2 Der Verlag behält sich für alle Anzeigenaufträge vor, diese – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagen-und Beihefteraufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage/des Beihefters und deren Billigung bindend. Beilagen sowie Beihefter, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Kunden nach entsprechender Prüfung unverzüglich mitgeteilt.
6.
Anzeigengröße/Anzeigenplatzierung

Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Sind keine besonderen Größenvorschriften vorgegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7.
Chiffre-Anzeigen / Umfang der Weiterleitung

Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Kunden zu öffnen. Ferner werden dem Inserenten einer Chiffre-Anzeige nur auf einzelvertraglich ausdrücklichen Wunsch offensichtlich als Waren- oder Produkt-Werbung oder allgemeine Anpreisungen erkennbare Zusendungen durch den Verlag weitergeleitet. Diese für den Inserenten unerwünschten Zusendungen filtert der Verlag aus und vernichtet diese. Das gilt insbesondere für E-Mails, die durch ein zertifiziertes Spam-Programm als Spam klassifiziert werden.
8.
Druckunterlagen

Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Kunde zu tragen. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Kunden zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
9.
Datenanlieferung

Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen/Beihefter bis mindestens 14 Tage vor dem geplanten Erscheinungsdatum ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10.
Korrekturabzüge

Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges genannten Korrekturfrist mitgeteilt werden.
11.
Vergütung

Falls der Kunde keine Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang an laufenden Frist, zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Falle eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nicht gewährt. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
12.
Auflagenminderung

Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
13.
Datenschutz

NWB beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Der Kunde wird gemäß § 33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hingewiesen, dass NWB personenbezogene Daten der Kunden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages speichert und verarbeitet. Die Zweckbestimmung umfasst insbesondere die Rechnungsstellung an den Kunden.
14.
Mängelhaftung

Der Kunde hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige nach seiner Wahl Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige gestellte angemessene Frist verstreichen, verweigert der Verlag die Ersatzanzeige oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rücktritt vom Vertrag. Reklamationen offensichtlicher Mängel müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg beim Kunden geltend gemacht werden.
15.
Haftungsbeschränkung
15.1 Gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, gilt folgendes:
Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der NWB Verlag nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen durfte. Die Haftung des NWB Verlags auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung des Verlags wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
15.2 Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, gilt folgendes:
Die Haftung des Verlags auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist wie folgt eingeschränkt:
Der Verlag haftet nicht
  • im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen
  • im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nicht leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
Soweit der NWB Verlag gemäß vorstehender Regelung dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die bei Berücksichtigung der fraglichen Sorgfaltspflicht typisch sind und für den NWB Verlag vorhersehbar waren. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verlags. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Verlags wegen vorsätzlichen Verhaltens sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
16.
Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand

Der Vertrag sowie diese Bedingungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des internationalen Privatrechts. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Verbraucher können sich nach Maßgabe des Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO auf unabdingbare verbraucherschützende Vorschriften des an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt geltenden Rechts berufen. Gegenüber Kaufleuten gilt der Sitz des NWB Verlags als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
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